AGB ZUM FORMAT DER BERLINER STIFTUNGSWOCHE
Stand: 1.1.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Berliner Stiftungen e.V.
Geschäftsführer Simon Braun
c/o Bürgerstiftung Berlin
Schillerstraße 59, 10627 Berlin
Projektträger: Berliner Stiftungen e.V.
§ 1 Vorbemerkung und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Berliner Stiftungswoche ist ein Projekt des Berliner Stiftungen e.V., an dem sich Berliner Stiftungen und Organisationen mit Sitz oder einer Repräsentanz in Berlin beteiligen.
Die Berliner Stiftungswoche findet seit 2010 jährlich statt und verfolgt den Zweck, das Engagement von Berliner Stiftungen hervorzuheben. Sie bietet den Stiftungen eine Plattform, um den Bürgerinnen und Bürgern ihre Arbeit gemeinsam an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen vorzustellen. Die teilnehmenden Stiftungen und Organisationen (nachfolgend auch nur „Stiftungen“) können dabei insbesondere ihre Projekte und für den Non-Profit-Bereich relevanten Themen präsentieren und Fragen der Öffentlichkeit beantworten. Zudem werden ein gemeinsamer Dialog und Kooperationen von Stiftungen untereinander ermöglicht.
Die 16. Berliner Stiftungswoche wird vom 1. bis zum 11. April 2025 stattfinden. Zu Informationszwecken und für die Anmeldung von Stiftungen zur Teilnahme an der 16. Berliner Stiftungswoche wird unter www.berlinerstiftungswoche.eu eine Internetpräsenz unterhalten.
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Anmeldungen von Stiftungen und Organisationen zur Teilnahme an der Berliner Stiftungswoche, die ausschließlich über die Internetplattform www.berlinerstiftungswoche.eu erfolgen. Die Verträge kommen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anmelders finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Berliner Stiftungswoche erfolgt mittels Registrierung auf der Webseite www.berlinerstiftungswoche.eu.
Die Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag wird durch eine Bestätigung der Anmeldung erklärt. Mit dem Zugang der Bestätigung an die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse kommt es zu dem Vertragsschluss.
Der Projektträger der Berliner Stiftungswoche behält sich vor, nicht jede Registrierung anzunehmen und zu bestätigen.
§ 3 Benutzerkonto, Stiftungsportrait und Werbemittel
Mittels der im Rahmen der Registrierung angegebenen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) kann die teilnehmende Stiftung auf das für sie eingerichtete Benutzerkonto zugreifen. Über dieses Benutzerkonto kann die Stiftung ihr Stiftungsportrait bearbeiten.
Das Stiftungsportrait enthält die im Rahmen der Registrierung getroffenen Angaben zur Kurzbeschreibung bzw. zum Stiftungszweck. Weiterhin kann die Stiftung insgesamt drei Veranstaltungen, drei Ausstellung und drei Projekte eintragen. Alle eingetragenen Projekte und Veranstaltungen können mit einem Text und einem Foto versehen werden. Ausgeschlossen von der Eintragung sind Fundraising-Veranstaltungen. Nähere Informationen zu Projekten und Veranstaltungen sind in den FAQ auf der Website www.berlinerstiftungswoche.euabrufbar.
Angaben der Stiftungen zu Projekten und Veranstaltungen können bis einschließlich Freitag, den 31. Januar 2025 eingetragen werden. Dies bedeutet, dass die Angaben bis zu diesem Tag zunächst auch unvollständig eingetragen werden können. Der Ablauf des 31. Januar 2025 gilt als Redaktionsschluss. Nach Redaktionsschluss sind über das Benutzerkonto Änderungen der bis dahin getroffenen Eintragungen und neue Eintragungen nur noch in Abstimmung mit dem Team der Berliner Stiftungswoche möglich.
Das Team der Berliner Stiftungswoche nimmt nach Redaktionsschluss eine etwaig erforderliche Redaktion der von der Stiftung eingestellten Texte vor. Diese können dann von der Stiftung online erneut korrigiert oder freigegeben werden. Gibt es bis zum Ablauf der vorher mitgeteilten Frist keine Mitteilung der Stiftung, dass es weiteren Änderungsbedarf gibt, werden die Texte als freigegeben angesehen und im Programmheft und auf der Internetseite veröffentlicht.
Das Team der Berliner Stiftungswoche stellt den teilnehmenden Stiftungen ggf. vorbereitete Werbemittel zur Verfügung (z. B. Flyer, Postkarten, Plakate) und verschickt an die teilnehmenden Stiftungen nach der Anmeldung eine weitere E-Mail mit Informationen über die bereitgestellten Werbemittel. Die Stiftung kann aus dieser bereitgestellten Auswahl die gewünschten Werbemittel in der von ihr benötigten Anzahl bei dem Team der Berliner Stiftungswoche schriftlich per E-Mail anfragen.
Aus logistischen Gründen behält sich das Team der Berliner Stiftungswoche vor, bestimmte Mindestmengen festzulegen.
Die von der Stiftung angefragten Werbemittel werden rechtzeitig innerhalb Deutschlands frei Haus an die Stiftung ausgeliefert.
§ 4 Teilnahmebetrag und Zahlungsbedingungen
Der Teilnahmebetrag beträgt 250,00 EUR inkl. MwSt. Mit diesem Betrag ist die Teilnahme der Stiftung an der 16. Berliner Stiftungswoche einschließlich der Nutzung der vom Team der Berliner Stiftungswoche bereitgestellten Werbemittel vollständig abgegolten.
Nach erfolgter Anmeldung gemäß vorstehendem § 3 übermittelt der Berliner Stiftungen e.V. der Stiftung eine Rechnung über den Teilnahmebetrag. Diese Rechnung enthält Angaben zur Bankverbindung und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche der Stiftung ist mit Ausnahme schriftlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
Die Teilnahme der Mitglieder des Berliner Stiftungen e.V. an der Berliner Stiftungswoche ist gebührenfrei.
§ 5 Haftung
Schadensersatz kann die Stiftung nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Berliner Stiftungen e.V. geltend machen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person sowie aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Berliner Stiftungen e.V. nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie.
Wenn eine Stiftung eine Veranstaltung zur Berliner Stiftungswoche anmeldet, bleibt sie alleiniger Veranstalter. Der Berliner Stiftungen e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden oder Kosten, die mit der durchgeführten Veranstaltung oder im Zusammenhang damit entstehen.
§ 6 Ausschluss von der Teilnahme
Der Berliner Stiftungen e.V. ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich ein etwaiger finanzielle Anspruch nach § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 7 Informationspflicht und Geheimhaltung
Jede Vertragspartei wird die andere Vertragspartei umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung des Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten.
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung der im Zusammenhang mit diesem Vertrag über die jeweils andere Partei erlangten Informationen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Sitz des Berliner Stiftungen e.V. ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Berliner Stiftungen e.V. zu erbringen.
Berlin, den 1.1.2025
Vorstand des Berliner Stiftungen e.V.
