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Jens Hibbe Stiftung

durch die finanzielle (§ 53 AO) und tatsächliche Unterstützung von alten und hilfsbedürftigen Menschen im Alltag, insbesondere von an Morbus Parkinson erkrankten Menschen und durch die finanzielle Unterstützung und Förderung von telefonischer Seelsorge und Beratung, insbesondere für den Erhalt und die Qualität der Telefon-Seelsorge auf Grundlage der Leitlinien des Internationalen Verbandes der Telefon-Seelsorge (IFOTES)