Eberhard-Stiftung
a. Förderung von musikalischen Aufführungen.
b. Förderung von künstlerischen Projekten im Bereich Musik, Kunst, Architektur, Film, Tanz, Theater, Literatur.
c. Förderung von kulturellem Austausch im Inland und Ausland, soweit dadurch das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gestärkt wird.
d. Förderung von Jugend- und Altenhilfe z.B. finanzielle Zuwendungen an „unicef“, „Hermann-Gmeiner-Stiftung“, „Deutsche Hospiz-Stiftung“.
e. Dies schließt auch die Förderung hier nicht genannter Projekte ein, die im Sinne des Stiftungszwecks erfolgen.
